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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
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1.
Vertragsparteien
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Parteien
dieses Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber und das
Textverarbeitungsbüro Alexandra Hartmann, Inhaberin
Alexandra Hartmann, Frankenweg 8, 65205 Wiesbaden-Delkenheim
(Auftragnehmer). Insoweit sich eine Partei bei der Durchführung
dieses Vertrages Dritter bedient, so werden diese nicht
Vertragspartner. Ist nicht ausdrücklich anderes bestimmt,
entfaltet dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten
Dritter. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung
seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu
bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet
dieses kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten
Dritten und dem Auftraggeber.
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2.
Geltungsbereich
...
Sämtliche
Angebote, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers
erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten hiermit für alle künftigen Geschäftbeziehungen,
auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Bei Auftragserteilung über das Internet kann dies
nur erfolgen, wenn der Auftraggeber vor Auftragserteilung
sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen erklärt
hat. Bei Auftragserteilung auf anderem Wege hat der
Auftraggeber in geeigneter Form zu bestätigen, dass er von
diesen Geschäftsbedingung Kenntnis genommen hat und ihnen
zustimmt. Gegenbestätigungen des Auftragsgebers unter
Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
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3.
Vertragsabschluss
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Angebote
des Auftragnehmers über das Internet oder in anderer Form
sind freibleibend und unverbindlich. Der Leistungsumfang ist
für das Textverarbeitungsbüro nur dann verbindlich, wenn
diese schriftlich zwischen dem Auftraggeber und dem
Textverarbeitungsbüro vereinbart worden ist. Zum
Vertragsabschluss bedarf es eines Auftrags des Auftraggebers
sowie der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer.
Auftragserteilung und Auftragsbestätigung können mündlich
erteilt werden. Der Vertragsabschluss erfolgt mit der
schriftlichen Auftragsbestätigung oder des Zugangs der
elektronischen Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung
gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr
Kenntnis nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server,
auf dem sich der E-Mail-Account des Auftraggebers befindet.
Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber
kommt es nicht an.
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4.
Auftragsbestätigung
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Soweit
nicht im Weiteren anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung
verbindlich für den Gegenstand und den Umfang des Auftrages
sowie für die Vergütung. Mengenangaben in der Auftragsbestätigung
beruhen auf den Angaben des Auftraggebers. Soweit die tatsächlich
zu erbringende Leistung vom Umfang von den bei
Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche
Leistungsumfang als vereinbart.
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5.
Art der Dienstleistung, Leistungsumfang
...
Die
Leistungen vom Textverarbeitungsbüro erfolgen ausschließlich
zur Unterstützung des Auftraggebers in seinem Vorhaben,
welches der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung durchführt.
Das Schreibbüro übernimmt im Zusammenhang mit der
Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein
bestimmtes Ergebnis. Das Textverarbeitungsbüro wird die
Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen und dem
Stand der Technik erbringen.
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6.
Allgemeine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
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Der
Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen
Mitwirkungen des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen
rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für das
Textverarbeitungsbüro unentgeltlich, erbracht werden. Die
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche
Pflichten. Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung
stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein.
Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem
Textverarbeitungsbüro alle aus der Benutzung dieser Datenträger
entstehenden Schäden und stellt das Schreibbüro von allen
Ansprüchen Dritter frei. Von allen dem Textverarbeitungsbüro
übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der
Auftraggeber Kopien, auf die das Schreibbüro bei
Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung
der Leistung ist das Textverarbeitungsbüro berechtigt, die
vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf
Wunsch des Auftraggebers sendet das Textverarbeitungsbüro
die Unterlagen zurück. Weitergehende Pflichten und
Obliegenheiten des Auftraggebers ergeben sich aus den
nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag. Erbringt
der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung
nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten
Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen,
Mehraufwand) vom Auftraggeber selbst zu tragen.
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7.
Termine, Fristen
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In
den Verträgen genannte Leistungstermine oder -fristen sind
nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber und vom
Auftragnehmer schriftlich als verbindlich bezeichnet worden
sind. Andernfalls sind Termine/Fristen unverbindlich. Ist
die Nichteinhaltung einer Frist für eine Leistung
nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die der
Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so wird die Frist
angemessen verlängert. Kommt das Textverarbeitungsbüro mit
der Einhaltung eines verbindlichen Leistungstermins um mehr
als eine Woche in Verzug, kann der Auftraggeber für die
Zeit des Verzuges je vollendeten Tag 0,5 % des Wertes der
Leistung, mit der sich das Schreibbüro in Verzug befindet,
höchstens jedoch 5 % des Wertes, als pauschalen
Schadensersatz verlangen. Damit sind sämtliche
Schadensersatzansprüche aus dem Verzug abgegolten. Eine
weitere Haftung übernimmt das Schreibbüro für den Fall
des Verzuges nicht.
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8.
Vergütung und Fälligkeit
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Die
Vergütung der Leistung ist im Vertrag vereinbart. Ist eine
Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, wird auf der
Grundlage der Tätigkeitsberichte des Textverarbeitungsbüros
abgerechnet, die mit einer Genauigkeit von 0,5 Stunden
aufgezeichnet werden. Für Eilaufträge wird ein Aufschlag
von 25 % auf den Gesamtpreis berechnet. Die Rechnungslegung
erfolgt monatlich nachträglich. Wenn aufgrund unvollständiger
und unzutreffender Informationen oder nicht
vertragsgerechter Mitwirkung des Auftraggebers der
Arbeitsaufwand erheblich über den bei Vertragsabschluss
genannten Schätzungen liegt, so ist das Schreibbüro auch
bei Vergütung nach Festpreis zu einer angemessenen Erhöhung
berechtigt. Die Rechnungssumme ist innerhalb von 14 Tagen
nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine
verspätete Zahlung ist mit 5 Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.
Ein weiterer Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.
Bei Großaufträgen von Neukunden behält sich der
Auftragnehmer vor, auf eine angemessene Vorauszahlung von höchsten
30 % der Auftragssumme zu bestehen.
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9.
Leistungsmängel
...
Leistungsmängel
werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach
Lieferung schriftlich bei dem Auftragnehmer angezeigt
werden. An der erbrachten Leistung dürfen keine Veränderung
vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch.
Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder
Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener
Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Auftraggeber
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung
des Preises zu verlangen. Das Textverarbeitungsbüro
Alexandra Hartmann haftet nur für Schäden, die aus grober
Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden sind. Im Falle
von technischen Betriebsstörungen oder höherer Gewalt hat
der Auftraggeber kein Recht auf Schadensersatz. Als
Schadensersatz werden maximal 5 % vom Wert des Auftrages
pauschal festgesetzt. Schadensersatzansprüche verjähren
nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch spätestens mit
Ablauf eines Jahres ab der Durchführung der nicht
vertragsgemäßen Leistung.
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10.
Störung, höhere Gewalt
...
Der
Auftragsnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden und
Verzögerungen, die aufgrund von Störungen der EDV-Anlage,
des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt
entstehen, sofern nicht im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz nachgewiesen wird.
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11.
Vertraulichkeit
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Der
Auftraggeber und der Auftragnehmer sind einander zur
vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und
Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als
vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für
Dritte bestimmt sind. Diese Verpflichtungen sind etwaigen
Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen. Das
Schreibbüro ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten
sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung
vor dem unberechtigtem Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung
durch Viren zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch
nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet
werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang
verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.
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12.
Anwendbares Recht
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Dieser
Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung ist Wiesbaden. Der Auftragnehmer ist
berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des
Auftraggebers zu klagen.
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13.
Unwirksamkeit von Bestimmungen, Lücke im Vertragsabschluss
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Sollten
Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden
oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke
herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmungen oder Ausfüllung der Lücke soll eine
angemessene Regelung treten, die soweit nur möglich, dem am
nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und
Zweck dieses Vertrages vermutlich gewollt hätten.
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